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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rodewald, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 30 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- Kriegsgräberstätte im vorderen Friedhofsteil:

Hier ruhen in einer sehr gepflegten Anlage 26 deutsche Soldaten und Zivilpersonen, die in deutschen Lazaretten starben und überführt wurden, bei Luftangriffen oder während der Endkämpfe Anfang April 1945 in Rodewald und den umliegenden Dörfern ihr Leben verloren.

- Grab unbekannter polnischer Zwangsarbeiter (vermutlich 3) in der vorderen linken Friedhofsecke.

- Grabkreuz eines unbekannten Kriegsgefangenen der ehem. Sowjetunion an der vorderen Friedhofsmauer auf Höhe der Kriegsgräberstätte, der am 07. April 1945 ums Leben kam

Fotos. Volker Fleig 2015

Quellenhinweis:
Ulrich Saft: Krieg in der Heimat, Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, S. 50 ff.

Bilder von Rodewald, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.