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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rhauderfehn - Backemoor, Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Dreier- und Fünfergrablage hinter der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 1 deutsche Zivilperson, verstorben 1944. Todesursache nicht bekannt.

- 1 Mutter mit ihren 3 Kindern aus Backemoor. Sie kamen bei einem britischen Luftangriff auf das Backemoor am 19. April 1945 ums Leben.

- 3 polnische Zwangsarbeiter - 2 Männer und 1 Frau, die im Ort Zwangsarbeit leisten mussten. Sie wurden unmittelbar nach dem Luftangriff festgenommen, weil die Nationalsozialisten unter der Dorfbevölkerung, die erstmals die Schrecken des Zweiten Weltkrieges selbst erlebten, an einen Verrat durch polnische Zwangsarbeiter glaubten. Auf dem Transport nach Leer zum Verhör wurden sie bei Breinermoor von Feldgendarmen erschossen und am Straßenrand verscharrt. Ihre Leichen fanden spielende Kinder kurze Zeit später.

Foto: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis zur Ermordung der polnischen Zwangsarbeiter

siehe:

- Artikel in Ohlsdorfer Zeitschrift für Trauerkultur, Ausg. I, 2001:

"Die Gräber ermordeter Zwangsarbeiter auf dem Friedhof Backemoor (Ostfriesland)"

Bilder von Rhauderfehn - Backemoor, Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.