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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rehburg/Loccum - Loccum, Klosterfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in einem sehr gepflegten Grabfeld insgesamt 37 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:
- 27 deutsche Soldaten verstorben im Kriegslazarett Loccum oder am 7. April 1945 während der Endkämpfe gefallen,
- 7 deutsche Zivilpersonen beim Bombenangriff auf Stolzenau am 27.11.1944 und
- 2 Loccumer Bürger, am 7.April 1945 bei den Kampfhandlungen ums Leben gekommen.
Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Rehburg/Loccum - Loccum, Klosterfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.