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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rakonitz / Rakovnik

In Rakovnik wurden die 36 Kriegstoten im oberen Teil des städtischen Friedhofes bestattet und die erhaltenen Gräber 1990/91 hergerichtet. Auf dem als Rasenfläche gestalteten Grabfeld ruhen die Toten in einer Reihe und 24 Granitkreuze tragen die Namen und Daten der Toten.

Hinter jedem Grabkreuz steht ein Lebensbaum, die später einmal eine Hecke bilden und das Grabfeld zu den benachbarten Zivilgräbern abgrenzen.

In der Mitte des Grabfeldes befindet sich eine Bronzetafel mit der Gedenkaussage.

Ein ursprünglich symbolisch angelegtes Gemeinschaftsgrab wurde 1996 aufgelöst, da die hier namentlich aufgeführten Toten außerhalb des heutigen Friedhofes geborgen wurden und ihre letzte Ruhestätte in Marianske Lazne (Marienbad) erhalten haben.

Die Einweihung des Friedhofs fand am 12. Mai 1991 statt.

Bilder von Rakonitz / Rakovnik

Wegbeschreibung

Von der Straße Nr. 6 (E 48), Verbindung Karlovy Vary-Praha, via Lisany - auf der Straße Nr. 229 kommend in das Stadtzentrum fahren (Lisanska), dort nach rechts abbiegen der Vladislavova bzw. Havlickova bis zur Kreuzung folgen und nach rechts in die Kokrdovska einbiegen.Der Stadtfriedhof liegt im Zentrum von Rakovnik (Straße Korkrdovska) in leichter Hanglage.Dem Hauptweg folgen und auf das sowjetische Ehrenmal (oberste Terrasse) zugehen. Auf gleicher Terrasse befindet sich etwas unterhalb auf der linken Seite das deutsche Grabfeld.Rakovnik ? Friedhofseingang 50° 6'23.75"N, 13°43'28.63"ERakovnik - Grabfeld 50° 6'30.31"N, 13°43'25.93"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Tschechische Republik

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt. Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Eger werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt. Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich. Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein. Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.

Kriegsgräberabkommen in Tschechische Republik

27.02.1992 Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (BGBI. 1992 II S. 463 ff)