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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rätzlingen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 38 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die am 17. April 1945 bei den schweren Kämpfen um Rätzlingen gefallen sind. 5 von ihnen konnten nicht identifiziert werden und bleiben unbekannt.
Die Kriegsgräberstätte ist vom Friedhofseingang über den 1. Querweg links leicht zu erreichen. Teilweise sind die Grabkissen stark bemoost und die Namen nur mit Mühe zu entziffern. Die Buschbepflanzung sollte zurückgeschnitten werden, um die Anlage überschaubarer zu machen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Rätzlingen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.