Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Quedlinburg

Auf dem Zentralfriedhof Quedlinburg wurden sowohl deutsche Opfer des Krieges sowie die im Gefangenenlager Quedlinburg Gestorbenen beigesetzt: 147 Deutsche, die im hiesigen Lazarett verstorben sind, sowie 701 Tote des Kriegsgefangenenlagers (Soldaten folgender Armeen: 155 französische Armee, 102 britische Armee, 32 italienische Armee, 412 russische Armee). Der erste registrierte Tote des Kriegsgefangenenlagers war der nordafrikanische Korporal Mohamed Ali, der in der französischen Infantrie am Krieg teilgenommen hatte.

Die Lagerinsassen hatten die Gräber ihrer verstorbenen Kameraden selbst zu pflegen; auch die Holzkreuze fertigten sie selbst an. Im Frühjahr 1917 begannen die Arbeiten für ein Denkmal, das der Bildhauer Poirier – der auch das Denkmal in Genthin geschaffen hatte – entworfen hatte. Auch die Finanzierung des Denkmals erfolgte unter den Gefangenen durch Spenden. Am 30. Juni 1918 lud der Kommandant des Lagers zur feierlichen Einweihung des Denkmals. Zur Einweihung erschienen die Vertreter militärischer und städtischer Vertreter. Der Quedlinburger Bürgermeister Bansi versprach während seiner Ansprache: "? diese Gräber und das sie krönende schöne Denkmal sind bei uns für alle Zeit in guter Hut. Wir werden sie schützen und pflegen wie die unserer eigenen Brüder. Mit dieser Versicherung übernehme ich das Denkmal für die Stadt Quedlinburg."

Bilder von Quedlinburg

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.