Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Peine, Ev. Friedhof Gunzelinstraße

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 153 Opfer der Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 3 Gräberfeldern:
- deutsche Soldaten des Ersten, deutsche Soldaten und Zivilpersonen des Zweiten Weltkrieges in einem Feld rechts neben der Friedhofskapelle (Bild 1-3),
- 2 Gräberfelder im rückwärtigen rechten Teil des Friedhofes mit 30 sowjetischen und polnischen Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen (Bild 4-6).

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit und zur Lage der Zwangsarbeiter finden Sie unter:
www.luftschutzbunker.de
Topographie der Erinnerung sowie zu Luftkriegsopfern:
Das Walzwerk in Peine

Bilder von Peine, Ev. Friedhof Gunzelinstraße

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.