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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Papenburg - Herbrum, Friedh. von Opfern der Gewaltherrschaft

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 195 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- etwa 150 Tote der Massenerschießungen im April 1945 durch den angeblichen Hauptmann Willi Herold,

- etwa 50 Häftlinge, die bei britischen Luftangriffen am 18./19. April 1945 ums Leben kamen

Fotos: Sabine Schotte 2012

Quellenhinweise und weiterführende Informationen zum Lager II Aschendorfermoor sowie zu den Gräueltaten des Kriegsverbrechers Willi Herold

siehe:

- www.gedenkstaette-esterwegen.de

- Artikel NOZ vom 25.04.2014:  "Ein Lehrling wird in Papenburg zum Kriegsverbrecher"

- Artikel NOZ vom 06.07.2010: "Die Gräueltaten des Willi Herold"

Bilder von Papenburg - Herbrum, Friedh. von Opfern der Gewaltherrschaft

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.