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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Oyten, An der St. Petri Kirche

Auf dieser Kriegsgräberstätte am Friedhofsrand vor der der St. Petri Kirche ruhen in einer sehr gepflegten Reihengrabanlage - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 Tote des Zweiten Weltkrieges:

- 17 Soldaten verschiedener TrTeile der 172. Division, einer davon blieb unbekannt
- 1 junge Flakhelferin,
- 1 dreizehnjährige Schülerin
- 1 belgischer Zivilarbeiter, gestorben im Juli 1943
Sie alle - bis auf den belgischen Staatsbürger - fielen bei den Kämpfen um die Wümme - Linie in Oyten, Sagehorn, Schaphusen und Bassen im Zeitraum 23./24. April 1945.

Quellenhinweis:
Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 382 ff
Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Oyten, An der St. Petri Kirche

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.