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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Osterode a. Harz - Lerbach, Ev.- luth. Bergfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Sammelgrab oberhalb der Kapelle in der linken Ecke - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 unbekannte Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Wahrscheinlich handelt es sich bei diesen Unbekannten um KZ - Häftlinge aus dem Außenlager Mittelbau - Dora, die während des Evakuierungsmarsches von Osterode über den Harz am 8. / 9. April 1945 in Lerbach von den SS - Wachmannschaften erschossen wurden, weil sie vor Erschöpfung das Marschtempo nicht mithalten konnten.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier ruhenden KZ - Häftlinge siehe:

- www. alpha64.de/1945.htm - Das Kriegsende in Osterode am Harz

- www.tm45.de - Todesmärsche im Westharz

Bilder von Osterode a. Harz - Lerbach, Ev.- luth. Bergfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.