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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Oebisfelde

Auf dem Friedhof wurden die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppten und 1944 verstorbenen Polinnen Sofia Graczyk und Eugenia Depczynski bestattet sowie der 1945 verstorbene Pole Stanislaw Adamiak und zwei ebenfalls 1945 verstorbene Russen.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.