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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nienburg/Weser - Langendamm, Friedhof Im Grunde

Auf diesem Friedhof ruhen im hinteren mittleren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 4 - 5 Tote des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 1 deutscher Soldat des Ersten Weltkrieges in einem Einzelgrab. Links und rechts 2 hohe Holzkreuze.

Dahinter eine Grabstätte mit
- 1 polnischer Zwangsarbeiter
- 1 Kriegsgefangener der ehem. Sowjetunion sowie
- 1 oder mehrere Unbekannte, vermutlich ebenfalls ausländische Staatsbürger.

Fotos: Volker Fleig 2015

Bilder von Nienburg/Weser - Langendamm, Friedhof Im Grunde

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.