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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Naumburg/S., städt.Fdh.Weißenfelser Str.

1963 wurde im Park der Opfer des Faschismus eine Mahn- und Gedenkstätte für die Zeitabschnitte der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der Aufbauzeit nach 1945 von Gerhard Lichtenfeld und Martin Wetzel gestaltet. Große Betonblöcke mit Inschriften an der Stirnseite und seitlich angebrachte Metallreliefs werden von einer überlebensgroßen Figurengruppe Mutter und Kind überragt. Der dem Nationalsozialismus gewidmete Block trägt die Namen von elf Leben gekommenen NS-Gegnern.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.