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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nardt

Der Soldaten- und Umsiedlerfriedhof Nardt entstand nach dem 2. Weltkrieg in unmittelbarer Nähe der Gemeinde. 553 im nahegelegenen Gefangenenlager verstorbene deutsche Soldaten wurden ab August 1945 in 177 Gräbern beigesetzt. Nach Schließung des Gefangenenlagers wurde das Gelände als Durchgangslager für Flüchtlinge und Vertriebene genutzt. Zwischen August 1946 und November 1947 starben 622 Menschen, darunter mehr als 50 Kinder.
1992/93 wurde die Kriegsgräberstätte vom Volksbund neu gestaltet und am 21. Mai 1993 eingeweiht.

Bilder von Nardt

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.