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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Melle, Stadtfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 53 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft in einem sehr gepflegten Gräberfeld nahe des Friedhofseinganges Neuenkirchener Str.
Es sind Tote verschiedener Nationen - deutsche Soldaten und zivile Bürger, sowjetische, polnische, belgische und italienische Kriegsgefangene und/oder Zwangsarbeiter, die in Meller Lazaretten und Krankenhäusern verstorben sind. (Siehe auch Hinweistafel - Bild 6)

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Melle, Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.