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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Meerbeck - Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof sind in einem gut kenntlichen Gräberfeld neben der Kapelle insgesamt 17 litauische Bürger - Männer, Frauen und Kinder - begraben, die in den Jahren 1945 - 47 hier verstorben sind.

Meebeck gehörte zu den 7 Dörfern, die 1945 auf Anordnung der britischen Besatzungsbehörden von den Dorfbewohnern geräumt werden mussten, um dort ehemalige Zwangsarbeiter bis zu ihrer Repatriierung unterzubringen. Meerbeck wurde mit litauischen ehem. Zwangsarbeitern belegt, die dort bis 1948 lebten und betreut wurden.

Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Meerbeck - Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.