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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Marschacht - Niedermarschacht, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen gepflegten Gräberstätte hinter dem Friedhofseingang rechts - nach den uns vorliegenden Informationen - 5 Tote des Zweiten Weltkrieges
- 3 Unbekannte, vermutlich deutsche Soldaten,
- 2 deutsche Soldaten der Luftwaffe. Sie alle kamen sehr wahrscheinlich in den Elbmarschen während der Endkämpfe an der Elbe Ende April 1945 ums Leben

Todesort und - zeitpunkt ist nur von Werner Schramm bekannt, der an seinem 20. Geburtstag am 29. April 1945 bei einem Luftkampf bei Krümse in der Elbmarsch abgeschossen wurde und Jahrzehnte lang als verschollen galt. Das Wrack des Flugzeuges wurde
erst 2003 geborgen und die sterblichen Überreste von Werner Schramm auf der Kriegsgräberstätte Niedermarschacht bestattet.

Weitere Einzelheiten zum Schicksal von Werner Schramm

siehe:

- Artikel Hamburger Abendblatt vom 28.11.2003 - "Leutnant Schramm ruht in Marschacht"

Bilder von Marschacht - Niedermarschacht, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.