Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Mariental - Dorf, Gemeindefriedhof Am Schäfertor, alter Teil

Auf diesem Friedhof ruhen nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 33 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf dem alten Friedhofsteil an der Klostermauer. Im Einzelnen:
- 1 deutscher Soldat, verstorben 1943 sowie
- 32 Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, meist polnischer und sowjetischer Herkunft aus den Lagern in Grasleben sowie KZ- Häftlinge des Aussenlagers Weferlingen. Sie verstarben alle nach Kriegsende in einem von den britischen Besatzungsbehörden eingerichteten sog. Displaced Persons Camp in den Unterkünften des ehem. Fliegerhorstes Helmstedt - Mariental.
Die Gräber der Toten wurden irgendwann eingeebnet und sind oberirdisch nicht mehr erkennbar. Nur ein Gedenkstein mit der unverbindlichen Inschrift: Zum Gedenken der Opfer der Kriegs- und Nachkriegszeit erinnert an sie, obwohl die Toten in der Gräberliste namentlich erfasst sind. Für den normalen Friedhofsbesucher ist nicht erkennbar, dass hier über 32 Opfer der Gewaltherrschaft anonym begraben sind.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & Weiterführende Informationen zum Schicksal der nach Kriegsende im DP-Camp auf dem ehem. Fliegerhorst Helmstedt-Mariental verstorbenen meist polnischen Zwangsarbeiter & sowjetischen Kriegsgefangenen aus der ehem. Heeresmunitionsanstalt Grasleben und den Kz-Häftlingen des Aussenlagers Weferlingen siehe Webseiten:

- Wikipedia/Mariental-Horst

- www.relikte.com/mariental

- Wikipedia/KZ-Aussenlager Weferlingen

- www.relikte.com/grasleben

Bilder von Mariental - Dorf, Gemeindefriedhof Am Schäfertor, alter Teil

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.