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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lüchow - Woltersdorf, Friedhof An der Feldkirche

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in 2 Gemeinschaftsgräbern hinten unmittelbar rechts neben der neuen Friedhofshalle insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 4 namentlich bekannte Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter, darunter 1 Frau aus der ehem. Sowjetunion;
- 2 polnische Zwangsarbeiter

2 sowjetische Kriegsgefangene starben bereits 1942/43. Die übrigen kamen am 21./22. April 1945 vermutlich während der Kampfhandlungen mit US-Truppen in Woltersdorf und Lichtenberg ums Leben.

Fotos: Walter Wobst, Lüchow 2014

Bilder von Lüchow - Woltersdorf, Friedhof An der Feldkirche

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.