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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lüchow, Kriegsgräberstätte Alter Friedhof

Auf dieser sehr gepflegten Kriegsgräberstätte des alten, aufgelassenen Friedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 67 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 59 deutsche Soldaten von Heer und Luftwaffe sowie 3 Wehrmachtshelferinnen, die in Lüchow und Umgebung in der Zeit vom 10. - 25. April 1945 durch Luftangriffe und während der Kämpfe um das Wendland mit amerikanischen Truppen ihr Leben verloren;

- 4 ehem. Wehrmachtsangehörige, die 1947 und 1950 in einem Versehrtenheim in Grabow verstorben sind sowie

- 1 polnischer Zwangsarbeiter, der später nach hier umgebettet wurde.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Kriegsende in Lüchow

siehe:

- www.damals-im-wendland.de/1945-April-Mai.htm

- Karl-Heinz Schwerdtfeger: "Kriegsende im Wendland: Vorstoß der 5. US-Panzer-Division ..., Band 3"

Bilder von Lüchow, Kriegsgräberstätte Alter Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.