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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lübberstedt, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 12 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer sehr gepflegten und vor einigen Jahren neugestalteten Grabanlage im linken hinteren Friedhofsteil (vom Haupteingang aus gesehen). Im Einzelnen:
- 1 osteuropäischer Zwangsarbeiter und 1 Zwangsarbeiterin aus dem Lager der Muna Lübberstedt
- 7 Kinder von Zwangsarbeiterinnen aus der Entbindungs- und Kindereinrichtung im Lager der Muna Lübberstedt
- 3 jüdische Frauen, vermutlich Ungarinnen aus dem Außenlager Bilohe des KZ Neuengamme
Sie alle starben in den Jahren 1943/44 während ihres Arbeitseinsatzes in der Lufthauptmunitionsanstalt 2/X Lübberstedt

Fotos: Jörg Bomrowitz

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der Zwangsarbeiter und Häftlinge in der Lufthauptmunitionsanstalt Lübberstedt siehe:

- Webseite "Arbeitskreis Muna Lübberstedt"

- Webseite "Kz-Gedenkstätte Neuengamme - Außenlager Bilohe"

- Webseite "Krieg gegen Kinder"

- Webseite "relikte.com/Luebberstedt"

Bilder von Lübberstedt, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.