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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lengede - Klein Lafferde, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote beider Weltkriege in der linken vorderen Friedhofsecke:
- 1 Sammelgrab mit 1 belgischen und 2 russischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges, 1918 verstorben
- 1 Einzelgrab eines deutschen Soldaten, 1916 in Dünaburg gefallen und überführt, sowie
- 1 Einzelgrab einer deutschen Frau, die am 29.03.1945 durch einen Fliegerangriff getötet wurde.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Lengede - Klein Lafferde, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.