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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lemförde - Quernheim, Jüdischer Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen -nach den uns vorliegenden Unterlagen - in der hinteren linken Ecke in einem gepflegten Gemeinschaftsgrab insgesamt 28 sowjetische Kriegsgefangene aus den Stalags XC Nienburg und XD Wietzendorf, die als Arbeitskommandos in der Landwirtschaft, Zum Torfabbau oder zu Kanal- und Entwässerungsarbeiten in den umliegenden Moorgebieten eingesetzt waren. Sie alle starben in den Jahren 1941 / 42.
Der jüdische Friedhof liegt am Ende der Str. Im Sande und ist gut zu erreichen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen
zum Kriegsgefangennenlager Huede-Haslinge sowie zum Schicksal der hier Ruhenden siehe Internet-Seiten:

- www.russische-schicksale-im-muehlenkreis.de

- www.naturschutzring-duemmer.de/Naturerlebnispfad_Broschuere.htm /Die Eindeichung des Dümmers

- www.gedenkstaettenfoerderung.stiftung-ng.de/ Dokumentation Kriegsgefangenenlager

Bilder von Lemförde - Quernheim, Jüdischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.