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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lehrte - Kath. Friedhof St. Bernward

Auf diesem Friedhof ruhen insgesamt etwa 57 Opfer beider Weltkriege. Im einzelnen:
- eine Grabreihe mit 7 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges,
- 4 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, vermutlich alle in Lazaretten verstorben,
- ein Grabfeld mit nicht mehr vorhandenen Einzelgräbern von 46 Zwangsarbeitern aus Osteuropa, vornehmlich aus Polen, gekennzeichnet durch ein steinernes Kreuz mit je einer Namensstele links und rechts davon. Allerdings sind dort nur 30 polnische Namen aufgeführt.

Fotos: Volker Fleig 2011

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Umfang der Zwangsarbeit sowie zum Schicksal der Zwangsarbeiter in Lehrte siehe:

- www.ak-regionalgeschichte.de

      hier: - Zwangsarbeit in Lehrte  und

- www.geschichtsatlas.de

      hier: - Schulprojekt der Haupt- u. Realschule Lehrte Süd "Zwangsarbeit in Lehrte"

- www.erinnerungundzukunft.de

      hier: Lehrte - Gedenksteine für Zwangsarbeiterlager

Bilder von Lehrte - Kath. Friedhof St. Bernward

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.