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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Leer - Nüttermoor, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer 2014 neu gestalteten Grabanlage an der Stirnseite der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 10 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 1 Kriegsgefangener der ehem Sowjetunion,
- 1 deutscher Soldat sowie
- 8 osteuropäische Flüchtlinge oder Zwangsarbeiter aus Polen, Litauen und Estland - darunter 3 Kleinkinder und 2 Jugendliche, die im Frühjahr 1945 in einer Ziegelei in Nüttermoorer Siel untergebracht waren.

Sie alle starben im März und April 1945. Über ihr Schicksal und die Umstände ihres Todes gibt es bis heute keine genauen Angaben.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen

siehe:

- Artikel Ostfriesen-Zeitung vom 20.08.2014: "Rätsel um Kriegstote bleibt weiter ungelöst"

Bilder von Leer - Nüttermoor, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.