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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lastrup, Neuer Kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Reihengrabanlage am Hauptweg rechts ca. 50 m vom Eingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- 4 Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion davon 1 unbekannter Lette, verstorben 1943 - 45
- 2 polnische Zwangsarbeiter und 1 polnische Zwangsarbeiterin, verstorben 1941 und 1944, sowie
- 3 namentlich bekannte und 2 unbekannte deutsche Soldaten sowie 1 Rote Kreuz Schwester, gefallen im Zeitraum 10. - 12. April 1945 während der Endkämpfe im Raum Lastrup.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Lastrup, Neuer Kath. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.