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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Langeoog, Dünenfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - ingesamt 132 Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft.
Die meisten von ihnen - 113 - sind sowjetische Kriegsgefangene, die aus dem STALAG Wietzendorf im September 1941 zum Arbeitseinsatz
auf die Insel verlegt wurden und bis zur Auflösung des Insellagers im Mai 1942 starben.

Eine eingehende Information zum Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen sowie zur Entstehung des Dünenfriedhofs können Sie dem Aufatz: Der "Russenfriedhof" von Langeoog von Norbert Flörken entnehmen.

Fotos: Norbert Flörken

Bilder von Langeoog, Dünenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.