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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Langemark

Aktuelles:
Der Friedhof Langemark ist die erste Kriegsgräberstätte, auf der Sie mit Ihrem eigenen Smartphone oder Tablet auf eine multimediale Entdeckungsreise gehen können: Dazu bietet der Volksbund die App „Digitaler Friedhof“ an, die Informationen über den Friedhof, die geschichtlichen Ereignisse und die bestatteten Soldaten bereithält. Die App und die Inhalte können Sie direkt am Friedhof oder auch hier herunterladen.
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten der Kriegsgräberstätte wurden abgeschlossen. Um die Grünflächen im tiefer gelegenen Gräberfeld im Winter zu schützen, ist dieser Bereich abgesperrt. Besucher haben die Möglichkeit, die Wege um das Kameradengrab zu nutzen sowie das obere Gräberfeld zu betreten. Wir möchten Sie bitten, die abgesperrten Bereiche nicht zu betreten.

Am Ende des Ersten Weltkrieges gab es in Belgien in 678 Gemeinden und Ortsteilen deutsche Soldatenfriedhöfe. Ihre Erhaltung und Betreuung wurde 1925 erstmals vertraglich zwischen Deutschland und Belgien geregelt. Der amtliche deutsche Gräberdienst übernahm zunächst Ausbau und Erhaltung der Friedhöfe. Der Volksbund gestaltete vorerst die Friedhöfe Langemark-Nord und Roeselaere-de-Ruyter (dieser Friedhof ist nicht mehr existent, die 2.449 Gefallenen wurden nach Menen umgebettet). Die Zahl der deutschen Friedhöfe wurde auf Wunsch der belgischen Regierung (Zersiedlung der Landschaft) drastisch reduziert.

Seit 1954 basiert die Tätigkeit des Volksbundes auf einem neuen Abkommen mit Belgien. Dem Vertrag entsprechend wurden zwischen 1956 und 1958 die deutschen Gefallenen auf den noch bestehenden 128 Friedhöfen auf nunmehr drei deutsche Soldatenfriedhöfe in Flandern zusammengebettet: Langemark, Menen und Vladslo. Der Friedhof Hooglede blieb ohne Zubettungen. Auf den verbliebenen vier deutschen Flandernfriedhöfen ruhen heute insgesamt über 126.000 Gefallene des Ersten Weltkrieges. Weitere deutsche Gefallene ruhen auf britischen Soldatenfriedhöfen.

Die Gefallenen, deren Personalien zum Zeitpunkt der Umbettungen bekannt waren, wurden in Einzelgräbern beigesetzt, während alle Unbekannten im großen Gemeinschaftsgrab in Langemark Aufnahme fanden.

Die Gräber auf den flandrischen Friedhöfen sind mit Grabplatten gekennzeichnet, die - wegen der engen Belegung - bis zu 20 Namen und Daten von Gefallenen aufweisen. Die Einbettung erfolgte übereinander. Die Friedhöfe Langemark, Menen und Vladslo bilden als Ehrenhaine eine gestalterische Einheit. Der endgültige Ausbau der Friedhöfe durch den Volksbund erfolgte 1970 bis 1972.

Alle deutschen Gefallenen des Zweiten Weltkrieges wurden in Lommel und Recogne beigesetzt. In Belgien gibt es ca. 181.000 deutsche Kriegsgräber (135.000 aus dem Ersten und 46.000 aus dem Zweiten Weltkrieg) auf 19 Anlagen.

Langemark - Mythos und Wirklichkeit

Langemark ist als der Friedhof der Kriegsfreiwilligen von 1914 in die Geschichte eingegangen. Etwa 15 % der Kriegsfreiwilligen waren Studenten und Abiturienten. Gesamte Hörsäle und Abiturklassen - nebst Professoren und Lehrern - meldeten sich wie selbstverständlich zum Kriegsdienst. Sie fanden in Flandern den Tod; einen Tod, der in vielen Fällen Ergebnis mangelhafter Ausbildung, Ausrüstung und militärischer Führung war. Der amtliche Tagesbericht der Obersten Heeresleitung initiierte - propagandamäßig eingesetzt - die bis heute bestehende Fama, nach der die deutschen Truppen unter dem Gesange Deutschland, Deutschland über alles (erst 1922 zur Nationalhymne erklärt!) gegen die feindlichen Linien vorgegangen seien. Feststeht, dass sehr viele junge Menschen in Flandern als Opfer eines martialischen Stellungskrieges ihr Leben lassen mussten.

Der deutsche Soldatenfriedhof Langemark entstand aus einer kleinen Gräbergruppe des Jahres 1915 (Langemark-Nord). Bis Kriegsende erfolgten Zubettungen durch die Gräberverwaltung der Etappeninspektion in Gent. Zum Ende des Ersten Weltkrieges gab es 15 größere deutsche Soldatenfriedhöfe im Ortsbereich Langemark.
1919/20 bettete der belgische Gräberdienst - unter Auflösung vorhandener Anlagen - deutsche Gefallene in Langemark zusammen. Der deutsche Gräberdienst führte in den 20er Jahren erste Herrichtungsmaßnahmen durch.
1930 übernahm der Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge die Gestaltung und erstellte u. a. ein Register deutscher Soldatenfriedhöfe in Flandern; Langemark lief unter den Bezeichnungen Langemark-Nord, Studentenfriedhof und Deutscher Soldatenfriedhof Nr. 123.
Die Deutsche Studentenschaft übernahm die Patenschaft und war Träger der sogenannten Langemark-Feiern 1933 - 1945. Zusammen mit den Traditionsverbänden vieler Regimenter unterstützte die Studentenschaft finanziell wie materiell die Arbeit des Volksbundes.

Der Friedhof erhielt ein mächtiges Eingangsgebäude im Stile jener Zeit. Wie ein mächtiger Felsblock lagert der Torbau aus rotem Wesersandstein hart am Rande der Straße; trotzig und stark in der archaischen Schlichtheit seiner Oberfläche, in der Strenge und Gehaltenheit seines Umrisses, abweisend und Abstand gebietend, so hieß es damals.

Nur eine schmale Pforte, gebildet durch ein Gitter eng geführter Eisenstäbe, gibt Einlass. Durch einen eichenholz-getäfelten Weiheraum betritt der Besucher über einen Ehrenhof das eigentliche Gräberfeld, dem das große Gemeinschaftsgrab vorgelagert ist. Am 10. Juli 1932 wurde der deutsche Soldatenfriedhof Langemark eingeweiht. 10.143 Gefallene - davon 6.313 namentlich bekannt - waren damals auf dem unteren Teil des Friedhofes bestattet. Die Namen dieser Toten sind auf den Eichenholztafeln im Weiheraum verzeichnet. Mit der Zusammenlegung aller deutschen Gefallenen des Ersten Weltkrieges in Flandern (1956-1958) auf die drei großen Friedhöfe Langemark, Menen und Vladslo erfolgten weitere Zubettungen.
24.917 untrennbare Gefallene wurden in einem neu angelegten Gemeinschaftsgrab in Langemark beigesetzt. 10.000 bis dahin in Einzelgräbern ruhende Gefallene in den Ortschaften Staden, Westroosebeeke, Pasdsendale, Poelkapelle, Moorslede, Zonnebeke und Zillebeke wurden ausgebettet und erhielten auf dem sogenannten Mohnfeld in Langemark (erhöhter Teil des Friedhofes) eine endgültige Ruhestätte.
44.304 deutsche Gefallene ruhen heute in Langemark.

Das Gemeinschaftsgrab ist belegungsmäßig das größte auf deutschen Soldatenfriedhöfen. Es erhielt eine besondere Gestaltung durch das Aufstellen von vier Plastiken (Trauernde Soldaten), die der Münchner Bildhauer Prof. Emil Krieger 1956 geschaffen hat. Vorbild für diese Figurengruppe mag das Foto der Soldaten des Rheinischen Reserve-Infanterieregimentes 258 gewesen sein, das am Grab eines Kameraden auf dem Friedhof in Bouillonville 1918 gemacht wurde. Dieses Motiv kameradschaftlicher Trauer inspirierte einige Künstler. So finden wir trauernde Soldaten als Mosaik auf den deutschen Soldatenfriedhöfen u. a. in Quero, auf dem Pordoi und in Lommel. Im Gräberfeld in Langemark wird die alte Frontlinie markiert durch drei Bunker aus der Kampfzeit und durch Granitblöcke (die Rohlinge stammen aus der Umgebung) mit aufgebrachten Emblemen und Hinweisen zu den Traditionsverbänden, die die Arbeit des Volksbundes bei der Gestaltung des Friedhofes wesentlich unterstützten.
1971 wurden die bislang nur durch kleine Namensteine bzw. Eichenblöcke mit Kupferplaketten gekennzeichneten Gräber durch Grabzeichen in Form liegender Natursteinplatten ersetzt.
Von den 24.917 Gefallenen, die im Gemeinschaftsgrab bestattet sind, waren bis Anfang der 70er Jahre lediglich 10.010 namentlich bekannt und in den Belegungsbüchern des Friedhofes verzeichnet. Nach mühsamer Auswertung von ergänzenden Unterlagen des Bayerischen Staatsarchives konnten bis 1981 die Namen von über 7.000 weiteren hier Ruhenden in Erfahrung gebracht werden. Somit sind heute 17.342 der im Gemeinschaftsgrab liegenden Gefallenen namentlich bekannt, 7.575 blieben allerdings unbekannt.
Vor dem Gemeinschaftsgrab liegt auf einer Steinplatte ein Kranz aus bronzenen Eichenblättern; in ihm finden wir die biblischen Worte

Ich habe Dich bei Deinem Namen gerufen,
Du bist mein
Jes. 43,1

1984 erfuhr der Soldatenfriedhof eine neue Gestaltung. Um das Gemeinschaftsgrab herum wurden Bronzetafeln mit den Namen der 17.342 bekannt gewordenen Gefallenen stelenförmig aufgestellt; die auf dem Gemeinschaftsgrab einst im Halbkreis stehenden Skulpturen Trauernde Soldaten wurden an den hinteren Friedhofsrand versetzt. Der Besucher betritt nun durch das monumentale Eingangsgebäude den Friedhof. Über das im Anschluss an den offenen Ehrenfriedhof liegende Gemeinschaftsgrab schweift der Blick über das mit Eichen bestandene Gräberfeld mit Symbolkreuzgruppen und trifft schließlich auf die nun gegen den Horizont nebeneinander stehenden, dem Gräberfeld zugewandten trauernden Soldaten. Sie sollen Bindeglied zwischen den davor ruhenden Soldaten und dem Besucher sein, den sie förmlich anziehen. Die Figuren schaffen somit auch die Verbindung zwischen den Toten und den Lebenden.
Seit 1990 ist der Soldatenfriedhof Langemark, zusammen mit den Friedhöfen Menen, Vladslo und Hooglede, dem Landesverband NRW im Volksbund als Betreuungsfriedhof übergeben worden.
1998 wurden noch Gebeine von acht deutschen Gefallenen, die zusammen mit Gebeinen britischer Gefallener bei Straßenbauarbeiten gefunden worden waren, in Langemark beigesetzt.

Bilder von Langemark

Wegbeschreibung

Deutscher Soldatenfriedhof LangemarkKlerkenstraatB 8920 Langemark

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Belgien

Aus dem 1. Weltkrieg sind in Belgien 134.000 deutsche Soldatengräber zurückgeblieben. Sie lagen verstreut an 270 Orten in allen Teilen des Landes. Neben 99 deutschen Soldatenfriedhöfen gab es 22 deutsche Gräberfelder auf alliierten Soldatenfriedhöfen, 36 Ehrenfelder auf belgischen Gemeindefriedhöfen und auf weiteren 100 belgischen Gemeindefriedhöfen Einzelgräber oder kleinere deutsche Gräbergruppen bis zu 20 Toten. Da sich eine Erhaltung und Pflege der zahlreichen kleinen Friedhöfe auf Dauer als unmöglich erwies, sah das am 28.05.1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien geschlossene Kriegsgräberabkommen eine Zusammenbettung der deutschen Toten des 1. Weltkrieges auf wenige größere Anlagen vor. Alle unbekannten Gefallenen wurden nach Langemark überführt. Daneben liegen in Flandern noch drei weitere große deutsche Soldatenfriedhöfe: Menen, Vladslo und Hooglede. Ferner bestehen deutsche Gräberfelder für insgesamt 2.233 Tote auf fünf belgischen Gemeindefriedhöfen sowie neun gemeinsame Kriegsgräberstätten für 5.014 deutsche und 3.180 französische Gefallene aus dem 1. Weltkrieg in Südbelgien. 2.525 deutsche Tote aus dem 1. Weltkrieg wurden auf 88 britischen Soldatenfriedhöfen beigesetzt. Nahezu 46.000 deutsche Soldaten haben während des 2. Weltkrieges auf belgischem Boden ihr Grab gefunden. 2.000 von ihnen sind während des Westfeldzuges im Sommer 1940 in Belgien gefallen und wurden nach Beendigung der Kampfhandlungen auf kleineren deutschen Soldatenfriedhöfen zusammengebettet oder auf deutschen Soldatenfriedhöfen aus dem 1. Weltkrieg beerdigt. Erheblich stärkere Verluste auf deutscher Seite gab es bei den erbitterten Verteidigungs- und Rückzugsgefechten nach der Offensive britischer und amerikanischer Streitkräfte im Herbst 1944 und vor allem während der deutschen Ardennen-Offensive im Winter 1944/45. Ein großer Teil der in Belgien ruhenden deutschen Gefallenen jedoch hat bei den Kämpfen im Raum Aachen, im Hürtgenwald und um den Brückenkopf Remagen den Tod gefunden. Diese deutschen Gefallenen wurden von den Amerikanern in ihre auf belgischem Boden gelegenen Nachschubbasen zurückgebracht und dort in unmittelbarer Nähe provisorischer amerikanischer Gräberfelder bestattet. Nach Kriegsende überführte der amerikanische Gräberdienst die deutschen Toten aus den provisorischen Anlagen in Henri-Chapelle, Fosse, Overrepen und Neuville-en-Condroz auf ein von der belgischen Regierung zur Verfügung gestelltes Gelände in der Lommeler Heide. Ein weiteres provisorisches deutsches Gräberfeld wurde von den Amerikanern in der kleinen Gemeinde Foy bei Bastogne angelegt. Zu den beiden Anlagen Lommel und Recogne-Bastogne erfolgten später durch den Gräberdienst der belgischen Armee Zubettungen aus allen Teilen des Landes. Die Belgier übernahmen auch die erste Herrichtung der Gräberfelder und das Setzen von Betonkreuzen. Nach Abschluss des deutsch-belgischen Kriegsgräberabkommens konnte der Volksbund dann mit dem endgültigen Ausbau beider Soldatenfriedhöfe beginnen.

Kriegsgräberabkommen in Belgien

ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND BELGIEN ÜBER DIE DEUTSCHEN KRIEGSGRÄBER. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits und Die Belgische Regierung andererseits haben in dem Bestreben, in würdiger Weise die Pflege der deutschen Kriegsgräber in Belgien sicherzustellen sowie in Anbetracht der Bestimmungen, die in der am 6. März 1926 zwischen Deutschland und Belgien ausgetauschten Erklärung über die Soldatengräber enthalten waren, beschlossen, zu diesem Zweck folgendes Abkommen zu schließen: I.GELÄNDEKONZESSIONEN. Artikel 1 Die Belgische Regierung stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Gelände, auf dem sich gegenwärtig die deutschen Kriegsgräber aus den Kriegen von 1914 -1918 und von 1939 -1945 befinden, gegebenenfalls einschließlich der Zugangswege, zur unentgeltlichen Benutzung zur Verfügung. Unter deutschen Gräbern sind Gräber deutscher Wehrmachtsangehöriger oder diesen gleichgestellter Personen oder anderer Personen deutscher Staatsangehörigkeit zu verstehen, die infolge von Kriegsereignissen verstorben sind. Artikel 2 Hinsichtlich der auf Gemeindefriedhöfen bestatteten Leichen gewährleistet die Belgische Regierung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Beibehaltung der Gräber, soweit nicht die Belgische Regierung ihre Verlegung für angezeigt hält. Artikel 3 Grabstätten außerhalb der Gemeindefriedhöfe unterstehen der Amtsgewalt, der Polizeiaufsicht und der Überwachung der Belgischen Regierung. Grabstätten auf den Gemeindefriedhöfen unterliegen weiterhin den für diese Friedhöfe geltenden allgemeinen Vorschriften und der Aufsicht der Belgischen Regierung. Artikel 4 Im Falle der Auflassung von Friedhöfen nimmt der Belgische Staat von dem freiwerdenden Gelände wieder Besitz.Wenn die Auflassung von der Belgischen Regierung beschlossen wird, so wird sie im Benehmen mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland anderes Gelände für den gleichen Zweck zur Verfügung stellen. In diesem Fall erfolgt die Umbettung der Leichen und die Ausgestaltung des neuen Friedhofes auf Kosten der Belgischen Regierung.Wenn die Auflassung von der Bundesregierung gewünscht wird, werden die Kosten für Verlegung und Umbettung der Leichen auf einen vorhandenen Friedhof von ihr getragen. Wenn die Umbettung auf einen vorhandenen Friedhof unmöglich ist, wird die Belgische Regierung anderes Gelände für die Grabstätten zur Verfügung stellen; die Verlegung der Leichen und ihre Umbettung auf den neuen Friedhof erfolgt auf Kosten der Bundesregierung. Artikel 5 Die Belgische Regierung wird die Heimführung von Leichen gestatten nach Vorlage einer Einwilligung: a) der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Leichen von Deutschen; b) der Regierungen anderer Länder soweit es sich um nichtdeutsche Staatsangehörige handelt, die auf deutschen Grabstätten und Friedhöfen bestattet sind. In den unter b) vorgesehenen Fällen wird die Belgische Regierung vor der Exhumierung die Regierung der Bundesrepublik Deutschland damit befassen, um die genaue Lage des Grabes und die Identität der zu exhumierenden Leiche festzustellen. Artikel 6 Die Belgische Regierung wird der Regierung der Bundesrepublik Deutschland alle in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen über die Identität der Kriegstoten, die auf den deutschen Grabstätten und Friedhöfen bestattet sind, sowie die hierauf bezüglichen Pläne und Verzeichnisse übergeben. Artikel 7 Die Belgische Regierung wird die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und, soweit es sich um nichtdeutsche Staatsangehörige handelt, von den Regierungen anderer Länder etwa erbetenen Identifizierungen und Nachforschungen nach Leichen genehmigen. Sie wird zu diesem Zweck alle verwaltungsmäßigen Erleichterungen gewähren, ohne sich indessen an den Kosten dieser Maßnahmen zu beteiligen. II. AUSGESTALTUNG UND PFLEGE DER DEUTSCHEN GRÄBER. Artikel 8 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Kosten der Ausgestaltung und Pflege aller deutschen Gräber in Belgien. Artikel 9 Um der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ihre Aufgabe zu erleichtern, gestattet die Belgische Regierung der deutschen Organisation "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.", sich in Belgien zu betätigen. Der Volksbund wird mit allen die in Betracht kommenden Gräber betreffenden Aufgaben betraut:Die Bestellung der Vertreter und des Personals dieser Organisation, die ihre Tätigkeit in Belgien ausüben, unterliegt der vorherigen Zustimmung durch die Belgische Regierung. III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Artikel 10 Die Belgische Regierung wird die Zustimmung des Parlaments zu folgenden Steuerbefreiungen beantragen: 1.a) Das Gelände und die Gebäude, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Ausgestaltung, zur Ausschmückung, zur Pflege und zur Verwaltung der Friedhöfe und Kriegsgräber sowie zur Errichtung und zur Unterhaltung der Denkmäler benutzt werden, sind zu den gleichen Bedingungen wie die belgischen staatlichen Liegenschaften von der Grundsteuer und der damit verbundenen nationalen Krisenabgabe befreit. b) Die Motorfahrzeuge, die vom Volksbund ausschließlich für die unter 1 a) dieses Artikels erwähnten Zwecke benutzt werden, sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. 2. Der "Volksbund" kann das Material, die Vorräte und die Waren die für seine eigenen Bedürfnisse oder zur Anlage, Ausgestaltung und Pflege der Friedhöfe und Kriegsgräber und zur Errichtung und Pflege der Denkmäler erforderlich sind, unter Befreiung von allen Abgaben (Einfuhrsteuer, Verbrauchssteuer und Stempelsteuer) einführen oder in Belgien kaufen. 3. Er genießt die gleiche Befreiung für alle Arbeiten und Leistungen, die er für die gleichen Zwecke unmittelbar bestellt. 4. Er trifft die notwendigen Maßnahmen, dass keine unter Steuerbefreiung eingeführten oder gekauften Waren ohne Einwilligung der Belgischen Regierung in Belgien weiterübertragen werden. 5. Die vom Volksbund vorübergehend eingeführten und für seinen eigenen oder den Gebrauch seiner ausländischen (nicht-belgischen) Mitglieder bestimmten Kraftwagen genießen eine zeitweilige Befreiung von der Einfuhr- und von der Luxussteuer. Die Anwendung der in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiungen wird von den zuständigen Behörden im Benehmen mit dem Volksbund geregelt. 6. In jedem Fall muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Steuerbefreiung für die offizielle Ausübung der dem Volksbund obliegenden Aufgabe beantragt wird; diese Bescheinigung muss von einem Vertreter des Volksbundes unterschrieben und mit dessen Stempel versehen sein.Die zur Unterzeichnung der vorgenannten Bescheinigung ermächtigten Personen, deren Unterschriftsproben sowie die Muster der verwendeten Stempel müssen den zuständigen belgischen Behörden bekanntgegeben werden. Artikel 11 Die Pläne für die Ausgestaltung der Friedhöfe und die Umbettung von Leichen sowie für die Errichtung von Denkmälern sind zunächst der Belgischen Regierung zur Einholung der nach belgischem Recht erforderlichen Genehmigungen zu unterbreiten. Jede Veränderung oder Verlegung deutscher Denkmäler bedarf der vorherigen Verständigung zwischen den beiden Regierungen. Das Verfügungsrecht über Denkmäler, die nicht mehr benötigt werden, bleibt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten. Artikel 12 Die Einzelheiten der Anwendung dieses Abkommens werden zwischen der in Artikel 9 genannten deutschen Organisation und der zuständigen belgischen Behörde geregelt. Artikel 13 Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, werden auf diplomatischem Wege geregelt. Artikel 14 Dieses Abkommen gilt vom 1. Januar 1954 an. Nach Ablauf von 5 Jahren kann es von einem der beteiligten Staaten mit einer Frist von 6 Monaten auf diplomatischem Wege gekündigt werden. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen gehörig beglaubigten, Bevollmächtigten dieses Abkommen mit ihren Unterschriften und Siegeln versehen. Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 1954 in zwei Exemplaren in deutscher und Französischer Sprache; wobei beide Fassungen in gleicher Weise maßgebend sind. FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: gez. Dr.Anton Pfeiffer, Siegel: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland FÜR BELGIEN: Brüssel Siegel: P.H. Spaak, Ministère des Affaires Etrangères et du Commerce Extérieur