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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kunersdorf

Im Februar 1945 wurde dieser Soldatenfriedhof auf einer Anhöhe bei Kunersdorf angelegt. Die 218 bekannten und 75 unbekannten deutschen Soldaten fielen im Frühjahr 1945 bei den Kämpfen um die Seelower Höhen.


Der Friedhof befindet sich in 16269 Kunersdorf, Gemeinde Bliesdorf, Waldweg 2.

Aufnahmen: R. Münchau

Bilder von Kunersdorf

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.