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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Krummendeich, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer Reihengrabanlage vor der rechten Begrenzung in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 1 deutscher Soldat, 1940 in Frankreich gefallen und nach hier überführt;
- 1 deutscher Soldat, im Nov. 1945 in Krummendeich verstorben;
- 4 polnische Zwangsarbeiter, dabei 1 Frau, verstorben 1941 & 1945 in Krummendeich & Freiburg sowie
- 1 Zwangarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, verstorben 1943.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Krummendeich, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.