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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Königslutter - Schickelsheim, Gutsfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Kriegstote in 5 Einzelgräbern, verstreut aber leicht zu finden in der kleinen Friedhofsfläche:
- 2 deutsche Soldaten, gestorben in den Kämpfen im Raum Königslutter im April 1945 und kurz danach sowie
- 2 polnische Zwangsarbeiter und 1polnische Zwangsarbeiterin gestorben 1944 & 1945

Alle Gräber sind in einem schlechten Zustand, die inschriften kaum lesbar, 1 Steinkreuz zerbrochen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Königslutter - Schickelsheim, Gutsfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.