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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kiel, Nordfriedhof

Als Kiel 1871 Marinestadt wurde, befasste man sich mit dem Gedanken, einen Marineeigenen Friedhof zu schaffen. lm März 1875 wurde vom damals sogenannten "Kieler Hof" ein ca. 2 ha großes Areal erworben. So entstand im Norden Kiels am heutigen Westring der Marinefriedhof, der später die Bezeichnung "Garnisonsfriedhof" erhielt. Hier wurden verstorbene und gefallene Soldaten der Marine, insbesondere auch des 1. und 2. Weltkrieges, mit ihren Angehörigen beerdigt. Auch Opfer des Bombenkrieges und verstorbene ausländische Staatsangehörige haben hier ihre letzte Ruhestätte. Die Stadt Kiel übernahm ab 1. 6. 1948 diesen Friedhof unter der jetzigen Bezeichnung:

Nordfriedhof
Kriegstote: 3.000

Auf rund 2,5 ha Fläche befinden sich ca. 3.000 Soldatengräber. Als Besonderheit sind anzusehen:

- das Grabmal des 1. Admirals der Marine, des Kaiserlichen Großadmirals von Koester,

- das Schleswig-Holstein-Denkmal der Erhebung von 1848 (früher Friedhof St. Jürgen)

- der in sich geschlossene englische Soldatenfriedhof.

Bilder von Kiel, Nordfriedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.