Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kastel, Ehrenfriedhof

Die ersten Gefallenen, die auf diesem Friedhof liegen, mussten bereits 1939 sterben, als es zu vereinzelten Kriegshandlungen im Grenzgebiet gekommen ist. Die große Anzahl der Opfer jedoch stammt aus den Jahren 1944/45.

Viele der Gefallenen konnten infolge der Kämpfe nicht auf der Kasteler Höhe beerdigt werden, sondern waren zuerst in Wald und Flur, in größerer Zahl auch auf Gemeindefriedhöfen beigesetzt.
Nach 1945 kamen zu den rd. 500 in Einzelgräbern Iiegenden Toten weitere 900 Gefallene hinzu, die aus Streulagen geborgen wurden. Jedes Grab ist durch einen Namensstein gekennzeichnet. Steinkreuze, in Dreiergruppen zusammengestellt, sind über den Friedhof verstreut.

Der Friedhof wurde am 17.11.1957 eingeweiht.

Aufnahmen: Fritz Braun

Bilder von Kastel, Ehrenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.