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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kamp-Lintfort-Kriegsgräberstätte,Niersenberger Str.

Der amerikanische Gräberdienst hat 600 deutsche Tote, Opfer der Kämpfe am Niederrhein, geborgen und auf einem Gräberfeld neben dem Kommunalfriedhof Kamp-Lintfort beigesetzt. Nach dem Krieg wurden diese Toten, unter ihnen 50 Frauen und 40 Kinder, auf eine zentrale, unweit des Klosters Kamp auf dem Niersenberg neu geschaffene Kriegsgräberanlage umgebettet. Weitere Kriegstote, die zunächst auf Gemeindefriedhöfen, aber auch am Straßenrand oder in Gärten bestattet waren, wurden hierher übergeführt. Der Friedhof wurde am 16.05.1954 eingeweiht.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 1.756 Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.

I. Weltkrieg: 7
II. Weltkrieg: 1.749

1.755 Deutsche
1 ehem. sowjet. Union

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.