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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Juist, Dorffriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Gräberstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 17 Tote beider Weltkriege.

Im Einzelnen:

- 13 deutsche Soldaten der Kaiserlichen Marine, davon blieben 5 unbekannt. Sie fielen im Verlauf des Ersten Weltkrieges bei Seeoperationen und -gefechten in der Nordsee auf Torpedo-, Minensuchbooten und dem kleinen Kreuzer SMS Cöln 1914, 1917 und 1918 und wurden vor Juist aufgefischt oder an den den Strand gespült.

- 3 ausländische unbekannte Seeleute - 2 Franzosen und 1 Holländer, die im August 1940 vor Memmert tot geborgen wurden sowie
- 1 deutscher Marinesoldat, der 1944 aufgefunden wurde.

Fotos: Ingo Hupens, Gemeinde- und Kurverwaltung Juist 2014

Bilder von Juist, Dorffriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.