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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hohenhameln - Clauen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges, gefallen am 6. September 1939
in einer Gräberstätte im rechten vorderen Teil;

- 1 Kriegsgefangener der ehem. Sowjetunion und
- 1 Zwangsarbeiterin der ehem. Sowjetunion
in zwei Einzelgräbern links neben der Kapelle.

Die Inschriften der Grabsteine sind zum Teil stark verwittert, der Pflegezustand aller Gräber könnte besser sein.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Hohenhameln - Clauen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.