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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hittbergen, Kriegsgräberstätte an der Ortskirche

Auf der Kriegsgräberstätte beiderseits des Kirchenaufgangs in Ortsmitte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen:
- 27 deutsche Soldaten und Zivilpersonen, die am 19. April 1945 im Raum Hittbergen - Hohnstorf während der Kämpfe um den Elbebrückenkopf mit britischen Verbänden gefallen sind oder nach Ende der Kämpfe in diesem Gebiet aufgefunden wurden.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu

den Kämpfen an der Elbe 1945:

- Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 483 ff.

- Wilhelm Hadeler: "Das Kriegsende bei Lauenburg an der Elbe zwischen dem 18. April und dem 8. Mai 1945" (PDF-Dok)

-  Artikel Hamburger Abendblatt vom 02.11.2011: "Die letzten Tage an der Front an der Elbe

 dem Kz-Häftlingsgrab auf dem Friedhof:

- www.geschichtsatlas.de - Geschichte des Grabes in Hittbergen

- www.geschichtsatlas.de - Fahrt nach Hittbergen

- Wikipedia - Todesmärsche von KZ-Häftlingen (allg. Überblick)

Bilder von Hittbergen, Kriegsgräberstätte an der Ortskirche

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.