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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hildesheim - Himmelsthür, ehem. Kath. Friedhof Frauenheim

Auf diesem ehemaligen Friedhof und heutiger Parkanlage ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 4 deutsche Soldaten, die bei Bombenangriffen auf Hildesheim oder in Lazaretten starben und überführt wurden sowie 3 zivile Opfer von Bombenangriffen auf Himmelsthür im Februar und März 1945.
Die Grabstellen konnten bei einer Friedhofsbegehung im Februar 2014 nicht gefunden werden, da fast nur noch kleine Grabplatten im Rasen an die Gräber des ehem. Friedhofs erinnern.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Hildesheim - Himmelsthür, ehem. Kath. Friedhof Frauenheim

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.