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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hess. Oldendorf - Bensen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen verstreut in der Friedhofsfläche im linken vorderen Teil in Einzel Gräbern insgesamt 8 Tote des Zweiten Weltkrieges, alle bis auf zwei gebürtig aus Bensen und Nachbardörfern. Die Gräber sind schwer zu erkennen, nicht sonderlich gepflegt, Inschriften auf Grabsteinen und Grabkreuzen nicht mehr lesbar oder nicht vorhanden, obwohl alle Namen in der Gräberliste verzeichnet sind.
Im Einzelnen:
- 4 deutsche Soldaten, 1939, 40 & 43 vermutlich in Lazaretten verstorben und überführt sowie
- 4 deutsche Zivilisten, meist Frauen - vermutlich im April 1945 durch Luftangriffe oder sonstige Kampfhandlungen ums Leben gekommen.

Fotos: Volker Fleig 2014

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.