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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hennef-Friedhof Steinstrasse

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 227 Kriegstote aus dem II. Weltkrieg.

209 deutsche
17 sowjet.
1 polnischer

Auf dieser Ehrenanlage haben 227 Kriegstote des Zweiten Weltkrieges eine letzte Ruhestätte gefunden. Viele starben bei den erbitterten Verteidigungs- und Rückzugskämpfen der deutschen Truppen im Frühjahr 1945. Die Toten wurden aus Feldgräbern, von Straßenrändern, aus Feld und Flur geborgen und hier beigesetzt.

An die Seite der deutschen Gefallenen bettete man auch 17 russische und einen polnischen Bürger, die als Fremdarbeiter bei Arbeitseinsätzen umkamen. Der Tod im Krieg machte sie zu friedvollen Nachbarn auf Ewigkeit.

Unter den Gefallenen, die hier ruhen, befindet sich im Block A, Grab Nr. 53, auch Generalmajor Richard von Bothmer, Kampfkommandant von Bonn. Er weigerte sich, die Stadt Bonn bis zur letzten Patrone zu verteidigen. Dadurch verhinderte er unzählige Opfer unter seinen Soldaten und in der Zivilbevölkerung. Nach der Sprengung der Rheinbrücke in Bonn im März 1945 sah er seine Aufgabe erfüllt und begab sich zur weiteren Verwendung zu seiner vorgesetzten Dienststelle nach Jüngsfeld bei Oberpleis (Königswinter). Dort erwartete ihn aber ein Kriegsgerichtsverfahren, da er trotz Führerbefehls die Stadt Bonn nicht energisch genug verteidigt habe. Das Kriegsgericht befand ihn für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis und Rangentzug. Das Gericht zog sich zurück, beließ ihm aber seine Pistole. Generalmajor von Bothmer erschoss sich.Anfang der 50er Jahre wurde Generalmajor von Bothmer mit anderen Kriegstoten nach Hennef umgebettet.

Die Kriegsgräberanlage Hennef wurde vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband NRW, gestaltet, am 29. Oktober 1956 durch Regierungspräsident Dr. Wilhelm Warsch, Köln, eingeweiht und in die Obhut der Gemeinde Hennef gegeben.

    "Ein Volk, das seine Toten ehrt, ehrt sich selbst und überwindetdie Vorurteile von Gefühllosigkeit und Barbarentum."
    Paul Löbe, Reichtagspräsident, 1922

Bilder von Hennef-Friedhof Steinstrasse

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.