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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Heikendorf

Neben dem Badestrand des Ferienortes Heikendorf, am Ostufer der Kieler Förde, wurde in den Jahren 1936 bis 1938 anstelle eines früheren Denkmals auf der Möltenorter Schanze für die gefallenen U-Boot-Fahrer durch den Volksbund ein Ehrenmal errichtet. Die Vorderfront wird durch zwei aus dem Erdboden hervorragende Ehrenhallen flankiert, dazwischen erhebt sich auf einer 76 m hohen Säule aus Wesersandstein ein Bronzeadler mit einer Spannweite von fast 5 m. Vom gepflasterten Vorplatz führen Treppen in die Ehrenhallen, von dort betritt man den halbkreisförmigen, in die Erde eingelassenen Umgang. An der Innenseite der Außenwand sind im Jahr 1970 durch den Volksbund, an der Außenwand 1984, Bronzetafeln mit den Namen der in beiden Weltkriegen gefallenen U-Boot-Fahrern angebracht worden. Auf den 116 Tafeln ist nach der Nummer und dem Schicksal des Bootes der Name des letzten Kommandanten aufgeführt, danach in alphabetischer Reihenfolge die umgekommene Besatzung. Die U-Boot-Kameradschaft Kiel hat die Betreuung dieses Ehrenmals übernommen.

Bilder von Heikendorf

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.