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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Heidenau, Ev.- luth. Waldfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 Gräberfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 81 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

- ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der ehem. Sowjetunion meist ukrainischer Nationalität, darunter viele Kinder, die im Zeitraum 1945 - 1949 im sog. UNRRA Displaced Persons - Camp Heidenau oder in Krankenhäusern der Umgebung ( Buchholz/Nordheide, Wintermoor, Hamburg) an Krankheit wie TBC verstorben sind, weil sie nicht in ihre Heimat zurückkehren wollten oder konnten. Viele der Überlebenden fanden eine neue Heimat in den USA, einige verblieben für immer in Heidenau.

Auf einer großen Rasenfläche vor der Kapelle sind sie begraben, Namensplatten erinnern an sie. Mindestens 35 Namen zeigen die hohe Kindersterblichkeit an.

In einem weiteren Gräberfeld in der rechten Ecke beim Nebeneingang am Parkplatz findet man auch Gräber mit zweisprachischer Inschrift, deren Todesdaten den Zeitraum 1950 - 1985 anzeigen, sowie einen Gedenkstein von 1986 mit der Inschrift: Hier ruhen ukrainische Flüchtlinge, die in der Fremde, weit von ihrer Heimat ihr Leben gelassen haben. Allmächtiger Gott verwirkliche ihren Willen und mache ihr Vaterland frei.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Lager Heidenau sowie dem Schicksal der hier untergebrachten ehem. ukrainischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter siehe:

- www.relikte.com/Heidenau

- www.han-online.de - Artikel: "So spannend ist die Vergangenheit"

- www.dpcamps.org/dpcampsGermanyHe.html.

- Artikel Kreiszeitung Wochenblatt v. 26.09.2014 -"Von Heidenau bis zum Maidan? / Was ein Lager für ukrainische „Displaced Persons“ im Jahr 1945 mit der aktuellen Krise verbindet"

Bilder von Heidenau, Ev.- luth. Waldfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.