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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Heemsen - Kriegsgefangenenfriedhof

Auf dem sogenannten Russenfriedhof ruhen insgesamt 746 sowjetische Kriegsgefangene des STALAGS XC.

In dieses Lager wurden fast ausschließlich sowjetische Kriegsgefangene aus den Lagern des Wehrkreises X (Nördliches Niedersachsen und Schleswig-Holstein) eingeliefert, die dort wegen Unterernährung und Krankheit (Ödeme, Tuberkulose, Ruhr u.a.) ausgesondert und als Todkranke ins "Sterbelager Heemsen" gebracht wurden.
Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen
zu diesem sowjetischen Kriegsgefangenenfriedhof finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Heemsen

Bilder von Heemsen - Kriegsgefangenenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.