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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hasbergen - Ohrbeck, Friedhof Am Steinbrink

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 25 Zivilpersonen, die nach Kriegsende zwischen 1945 und 1947 im Hilfskrankenhaus Kloster Ohrbeck verstorben sind. Bis auf 4 waren es wohl alles Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten.

Foto: G. Arenhövel 2012

Quellenhinweis & weiterführende Informationen siehe

- Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung "Rätselhaftes Ehrenmal in Ohrbeck" vom 24.01.2011

Bilder von Hasbergen - Ohrbeck, Friedhof Am Steinbrink

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.