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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hannover - Bothfeld, Jüdischer Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld in Friedhofsmitte hinter dem Haupteingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 469 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Fast alle Toten, die hier bestattet wurden, waren KZ -Häftlinge aus dem Außenlager Ahlem - jüdische Häftlinge aus dem aufgelösten Ghetto Lodz, die vom KZ Auschwitz 1944 zum Arbeitseinsatz bei der Fa. Continental und den Metallwerken Hannover zunächst nach Stöcken, im November 1944 nach Ahlem gebracht wurden, um bereits vorhandene ehem. Asphaltstollen für die unterirdische Produktion von Gasmasken und Flugzeugreifen vorzubereiten.

Etwa 750 Gefangene im KZ - Außenlager Ahlem starben an Hunger, Kälte, Seuchen, Folter, an den unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Auf der Flucht vor den Amerikanern zwang die SS am 6. April 1945 die meisten Gefangenen noch auf einen "Todesmarsch" nach Bergen - Belsen nördlich von Celle, den die meisten von ihnen nicht überlebten. Nur 200 kranke Häftlinge blieben zurück, die die amerikanischen Soldaten am 10. April 1945 in einem erbärmlichem Zustand vorfanden.
Sie und andere überlebende KZ - Häftlinge aus weiteren Lagern wurden ins Krankenhaus Heidehaus gebracht, wo viele kurze Zeit danach an Krankheit und Erschöpfung verstorben sind.
Diese Toten und 319 im Jahr 1948 im ehemaligen Lager Ahlem aufgefundene mit Namen versehene Urnen mit der Asche von verstorbenen polnischen jüdischen Häftlingen wurden auf dem jüdischen Friedhof Bothfeld bestattet.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Bestatteten

siehe:

  • Zum Kz-Aussenlager Hannover-Ahlem & zum Krankenhaus "Heidehaus"

        - Wikipedia: KZ-Aussenlager Hannover-Ahlem
        - www.erinnerungundzukunft.de/?id=91
        - www.hannover.de/Kultur-Freizeit/Architektur-Geschichte/Industriekultur/Linden
        - http://denktag2001.denktag-archiv.de/projekte/16/geschichte.html

  • Zum Begräbnis der in Ahlem aufgefundenen Urnen von über 300 jüdischen Häftlingen:

        - Anke Quast. "Nach der Befreiung: jüdische Gemeinden in Niedersachsen seit 1945", S. 273 f

 

 

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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.