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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hankensbüttel, Kriegsgräberstätte am Denkmal

Auf dieser gut gepflegten Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 34 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 31 deutsche Soldaten
- 3 deutsche Zivilpersonen.
Die meisten von ihnen sind am 8. April 1944 durch Luftangriffe ums Leben gekommen, 6 Soldaten sind während der Kämpfe im Raum Hankensbüttel im April 1945 gefallen oder kurz danach ihren schweren Verwundungen erlegen.

Fotos: Gemeinde Hankensbüttel 2012

Bilder von Hankensbüttel, Kriegsgräberstätte am Denkmal

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.