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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hamburg-Ohlsdorf

Friedhof Hamburg-Ohlsdorf

Anschrift
Fuhlsbüttler Straße 756
22337 Hamburg
Tel.: 040/ 593 88-0
Fax: 040/ 593 88-777
www.friedhof-hamburg.de/ohlsdorf

Öffnungszeiten des Friedhofs:
April bis Oktober täglich von 8.00 bis 21.00 Uhr
November bis März täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten des Informationshauses
am Fußgängereingang
Fuhlsbüttler Straße
Täglich 11.00 bis 15.00 Uhr

Größe des Friedhofs: 400 ha
Eröffnungsjahr: 1877

Mehr als 50.000 Gräber von Kriegstoten und Opfern der Gewaltherrschaft werden auf dem Friedhof Ohlsdorf erhalten und gepflegt. Die Kriegsgräberstätten nehmen eine Fläche von etwa 12 Hektar des 400 Hektar großen Friedhofs ein.

1. Weltkrieg (mehr als 4.000 Kriegstote)

> 3400 deutsche Soldaten (Grabanlage an der "Kriegerehrenallee")
249 Kriegstote verschiedener Nationen
676 Soldaten des British Commonwealth (Anlage der Commonwealth War Graves Commission)

2. Weltkrieg (mehr als 48.000 Kriegstote und Opfer der Gewaltherrschaft)

1.932 Opfer der Konzentrationslager
1.703 Zwangsarbeiter aus 28 Nationen
320 ausländische Kriegsopfer (nach dem Krieg verstorben)
1889 Soldaten des British Commonwealth (Anlage der Commonwealth
War Graves Commission)
mehr als 400 Kriegsopfer aus den Niederlanden (Niederländische Ehrenanlage)
49 Flüchtlinge
1.931 deutsche Soldaten (Gräberfeld an der "Kriegerehrenallee")
36.918 Bombenopfer in vier Sammelgräbern von 1943
2.282 Bombenopfer (Gemeinschaftsanlage mit Dornenkrone)

Bilder von Hamburg-Ohlsdorf

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.