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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Halle/Saale, Gertraudenfriedhof

Der städtische Friedhof wurde am 15. September 1914 eingeweiht. Die ersten hier Bestatteten waren drei Soldaten: Zwei französische Kriegsgefangene – von denen einer im Elisabeth-Krankenhaus seinen Verwundungen erlegen war – und ein Hallenser, der auf dem Transport in die Heimat an seinen Kriegsverwundungen verstarb.

Auf dem Getraudenfriedhof im Nordosten der Stadt zeugen mehrere Stätten von den Verbrechen des Nationalsozialismus. Ein von dem Bildhauer Richard Horn gestalteter fünf Meter langer und etwa mannshoher Steinquader zeigt einen Figurenzyklus mit Motiven von Widerstand und Verfolgung, Krieg und Tod inmitten einer gestalteten Gräber- und Urnenanlage. 679 der über 2000 im Zuchthaus Halle nach 1933 Hingerichteten wurden hier beigesetzt.

Quelle: S.Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999

Bilder von Halle/Saale, Gertraudenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.