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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Grub a. Forst

Auf dem Friedhof (am Steinweg) liegt eine kleine Kriegsgräberstätte für zehn Gefallene. Darunter drei Frauen, die bis auf einen Soldaten am 10./11. April 1945 ums Leben kamen. Steinkreuze mit Namen und Daten der Toten markieren die Grablage. Auch ein russischer Offizier fand seine letzte Ruhestätte auf diesem Friedhof.

Aufnahmen: H. Herold

Bilder von Grub a. Forst

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.