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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Großhabersdorf, Gdefdh.

Auf dem Friedhof bei der St. Walburgs-Kirche befindet sich eine sehr gut restaurierte Kriegsgräberstätte, auf der 28 Kriegstote ihre letzte Ruhestätte fanden. Darunter 13 Menschen, die beim Einmarsch der Amerikaner am 17. April 1945 starben.
Hier wurden auch zwölf lettische Staatsangehörige beigesetzt, die zwischen 1944 und 1948 gestorben sind. Sieben Grabsteine sind noch vorhanden.

Aufnahmen: Heike Herold

Bilder von Großhabersdorf, Gdefdh.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.